Wenn die Krankenversicherung die Beiträge erhöht haben Sie das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne die übliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Doch wie sieht die genaue Regelung aus? Hierzu gibt es im Markt leider immer wieder falsche und verwirrende Äußerungen der Vermittler. Durch das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die Pflichtversicherung hat sich eine neues Vorgehen etabliert. Früher war es noch so, dass man die Kündigung erst aussprechen sollte, sofern der neue Versicherer die Versicherung bestätigt hat. Ansonsten stand man eventuell ohne Versicherung da. Dies kann heute nicht mehr passieren. Die Kündigung ist nämlich rechtlich nur wirksam sofern ein Folgeversicherungsnachweis übersendet wird.
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